Reach Verordnung
Unsere an Sie gelieferten Produkte sind Erzeugnisse, aber nicht Stoffe oder Zubereitungen im Sinne der REACH-Verordnung. Zudem soll aus unseren Artikeln oder deren Zubehör unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff im Sinne der REACH-Verordnung freigesetzt werden.
Wir weisen infolgedessen ausdrücklich darauf hin, dass für uns keine Registrierung gemäß REACH erforderlich ist. Gleichfalls müssen wir kein Sicherheitsdatenblatt für unsere gelieferten Produkte liefern.
Gemäß unserer Verpflichtung müssten wir Sie nach Art.33 der REACH Verordnung informieren, wenn in der SVHC-Kandidatenliste aufgeführte Stoffe in unseren Erzeugnissen in Konzentrationen oberhalb von 0,1 Gewichtungsprozent enthalten sind.
Wir können Ihnen hiermit mitteilen, dass es unser Grundsatz und unser stetes Bestreben ist, dass unsere Produkte den Vorgaben der REACH-Verordnung entsprechen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rathgeb, Qualitätsmanagement Beauftragter, Tel. 0711/342934-18 oder e- mail: s.rathgeb@banholzerundwenz.de gerne zur Verfügung.