Gemeinsames Rücknahmesystem
Banholzer u. Wenz ist Mitglied in der Stiftung für ein gemeinsames Rücknahmesystem für Primärbatterien und Akkumulatoren.
Das Batteriegesetz trat zum 01.12.2009 in Kraft und beinhaltet verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien. Darüber hinaus sind Beschränkungen von Cadmium und Quecksilber geregelt. Das vom Bundesamt festgelegte Melderegister sorgt dafür, dass Hersteller bzw. Inverkehrbringer im Sinne des Gesetzes ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung warnehmen.
Banholzer u. Wenz kommt seiner Verpflichtung nach und meldet jährlich die in Verkehr gebrachten Batterien und entrichtet die darauf entfallene Entsorungsgebühr.