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Verhaltenskodex Banholzer u. Wenz GmbH

1.    Allgemeine Grundsätze

  • Integrität, Glaubwürdigkeit, Transparenz

Die Firma Banholzer und Wenz GmbH richtet seine geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen an den allgemeinen gültigen ethischen Werten, insbesondere der Integrität, der Glaubwürdigkeit und dem Respekt vor der Menschenwürde aus. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

  • Geltungsbereich

Der Verhaltenskodex gilt für sämtliche Standorte und Geschäftseinheiten der Banholzer und Wenz GmbH in allen Ländern, in denen es aktiv ist. Bei der Umsetzung und Befolgung der Leitwerte kommt den Führungskräften eine besondere Vorbildfunktion zu.

  • Lieferkette

Wir erwarten von unseren Lieferanten die Beachtung der Leitwerde des Verhaltenskodex, unterstützen Sie hierbei bestmöglich und fordern Sie auf, Gleiches in Ihren Lieferantenketten zu tun.

  • Einhaltung der Gesetze, Embargo- und Exportkontrollbestimmungen

Die Banholzer und Wenz GmbH beachtet die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen es tätig ist. Dies gilt insbesondere für die nationalen und internationalen Embargo- und Exportkontrollbestimmungen.

2.    Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Dritten

  • Wettbewerbs- und Kartellrecht

Banholzer und Wenz GmbH achtet die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und trifft keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.

  • Korruption

Banholzer und Wenz GmbH wendet sich ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermeidet schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen.

Kein Mitarbeiter darf seine Stellung im unterzeichnenden Unternehmen ausnutzen, um unangemessene Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder anzunehmen.

Jedwede materielle oder immaterielle Zuwendung an Beschäftigte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes als Gegenleistung für die Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr ist untersagt.

  • Einladungen und Geschenke

Einladungen, wie zum Beispiel zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen, die anerkannten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und angemessen sind, dürfen ausgesprochen oder angenommen werden, wenn sie nicht der unzulässigen Bevorzugung dienen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken.

  • Amtsträger

Vorteile jeglicher Art an Beamte und andere Amtsträger sowie an Beauftragte staatlicher Einrichtungen, auch mittelbar über Dritte, sind grundsätzlich untersagt.

  • Parteien und Mandatsträger

Bei Zuwendungen an Parteien und politische Organisationen sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter werden die jeweils geltenden Gesetze eingehalten.

  • Berater und Agenten

Die Beauftragung von Beratern, Agenten und anderen Auftragsmittlern darf nicht dazu dienen, das Bestechungsverbot zu umgehen.

  • Spenden und Sponsoring

Spenden werden nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung eine Gegenleistung getätigt. Spendentätigkeit und Sponsoringleistungen dürfen nicht darauf angelegt sein, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens verdeckt zu fördern.

3.     Vermeidung von Interessenkonflikten

  • Loyalität

Die Banholzer und Wenz GmbH erwartet von seinen Mitarbeitern Loyalität. Es achtet darauf, dass seine Mitarbeiter nicht in Situationen geraten, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen des Unternehmens oder seiner Geschäftspartner kollidieren.

  • Nebentätigkeiten und Beteiligungen

Nebentätigkeiten und Beteiligungen an Wettbewerbern oder Geschäftspartnern dürfen die Interessen des Unternehmens nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für die Beteiligungen eines nahen Angehörigen oder Lebenspartners.

4.     Umgang mit Informationen

  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Banholzer und Wenz GmbH verpflichtet seine Mitarbeiter, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für die nicht öffentlich zugänglichen Informationen über Vertragspartner und Kunden.

  • Datenschutz

Die Banholzer und Wenz GmbH gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies im Rahmen der einschlägigen Gesetze gestattet ist. Dokumente mit persönlichen Daten über Mitarbeiter werden vertraulich behandelt und vor unberechtigtem Zugriff gesichert.

5.     Grundsätze sozialer Verantwortung

  • Menschenrechte

Soziale Verantwortung ist unverzichtbarer Bestandteil einer an Werten orientierten Unternehmensführung und wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

  • Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Die Verbote von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in jeder Form werden eingehalten.

  • Diskriminierungsverbot

Diskriminierung von Mitarbeiten und Dritten wird nicht geduldet. Das unterzeichnende Unternehmen tritt einer nicht akzeptablen Behandlung von Mitarbeiten, insbesondere sexuellen oder verbalen Belästigungen, entscheiden entgegen.

  • Chancengleicheit

Es fördert die Chancengleicheit seiner Mitarbeiter.

  • Arbeitnehmerrechte

Die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit der Beschäftigten wird, soweit nach den nationalen Bestimmungen rechtlich zulässig, anerkannt. Das unterzeichnende Unternehmen beachtet die geltenden nationalen Gesetze und Arbeitsnormen hinsichtlich angemessener Entlohnung und maximaler Arbeitszeit. Sowie die Sorge um insgesamt für faire Arbeitsbedingungen.

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Rahmen der nationalen Bestimmungen gewährleistet.

  • Umweltschutz

Banholzer und Wenz GmbH, ist für seinen jeweiligen betrieblichen Standort den geltenden Umweltschutzstandards verpflichtet und achtet auf die Einhaltung der Gesetze.

  • Verbraucherinteressen

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich Banholzer und Wenz GmbH an die Verbraucher schützenden Vorschriften.

  • Bürgerschaftliches Engagement

Banholzer und Wenz trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der es tätig ist.

6.     Einhaltung des Verhaltenskodex

  • Kommunikation

Banholzer und Wenz macht seine Mitarbeitern mit den im Verhaltenskodex geregelten Inhalten vertraut und erläutert die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Es kommuniziert aktiv die Grundsätze des Verhaltenskodex gegenüber seinen Geschäftspartnern.

  • Richtlinien und Prozesse

Banholzer und Wenz GmbH leitet alle erforderlichen Schritte ein, die in dem Verhaltenskodex enthaltenen Grundwerte durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen.

  • Kontrollen

Banholzer und Wenz GmbH verpflichtet sich, deren Einhaltung regelmäßig zu kontrollieren.

  • Ansprechpartner

Banholzer und Wenz GmbH benennt einen Ansprechpartner für den Verhaltenskodex.

  • Mitteilung von Verstößen

Alle Beschäftigten sind gehalten, schwerwiegende Verstöße gegen Gesetze, interne Regeln und den Verhaltenskodex ihrem Vorgesetzten, dem vorgenannten Ansprechpartner oder einer sonst vom Unternehmen für die Entgegennahme von Hinweisen autorisierten Stelle mitzuteilen. Dem Hinweisgeber darf kein Nachteil entstehen.

  • Folgen von Verstößen

Verstöße gegen den Verhaltenskodex und gesetzliche Bestimmungen können je nach Schwere arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.

Banholzer & Wenz GmbH

Felix-Wankel-Str. 8 + 13
73760 Ostfildern

Tel.: 0711 / 34 29 34 - 0
Fax : 0711 / 34 29 34 - 29

info@banholzerundwenz.de
Bestellungen: Bestellung@banholzerundwenz.de
Rechnungen: Rechnungen@banholzerundwenz.de

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